IPPC | ISPM 15 – Standard
- Das Holz muss frei von Rinde und Insektenbefall sein
- Das Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen werden und dabei für mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56° erreichen
- Das Holz muss mit einem IPPC-Stempel versehen sein, der Hinweise für das Behandlungsverfahren, das Herkunftsland und den überwachenden Pflanzenschutzdienst sowie eine Registriernummer des Behandlungs- und Verpackungsbetriebes enthält.
- Der Bubenhofer GmbH wurde von dem „Baden-Württembergischen Regierungspräsidium und Landesanstalt für Pflanzenschutz Pflanzenbau“ die amtliche Registriernummer 493 2020 zugeteilt, womit sich folgende Signierung ergibt: DE = Deutschland; BW = Baden-Württemberg; HT = Hitzebehandlung (englisch: Heat Treatment); DB = Entrindung(englisch: DeBarked).
Als Nachweis für die obige Behandlung wird auf den Paletten ein Stempel mit der Registriernummer angebracht.
Zur Zeit ist in folgenden Ländern IPPC-Qualität erforderlich:
Im Prinzip in allen Ländern in Nord-, Mittel- und Südamerika, Australien, Neuseeland, Indien, Philippinen, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Türkei (Stand: August 2005. Alle Angaben ohne Gewähr)